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Wann ist eine Videoüberwachung gestattet?

In Deutschland (und weltweit) werden Videoüberwachungssysteme sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zunehmend eingesetzt. Dies hat dazu geführt, dass klare Regelungen für den korrekten Einsatz der Videoüberwachung und deren Vereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht erforderlich sind.

In diesem Artikel wollen wir zusammenfassen, unter welchen Bedingungen eine Videoüberwachung zulässig ist und welche Grenzen dabei zu beachten sind.

Der Begriff Videoüberwachung bezieht sich sowohl auf die Beobachtung von Live-Bildern über einen Monitor als auch auf die Aufzeichnung dieser Bilder, die zu einem späteren Zeitpunkt betrachtet werden können.

 

Videoüberwachung und Privateigentum

Im privaten Bereich ist eine Videoüberwachung nur dann zulässig, wenn die Kamera nur Ihr Eigentum filmt. Mit anderen Worten: Es ist verboten, auf öffentlichen Flächen wie Straßen und Gehwegen oder auf Nachbargrundstücken Aufnahmen zu machen. Daher sollten Privatpersonen, die Videoüberwachungssysteme in ihren Häusern installieren wollen, auf drehbare Kameras verzichten.

 

Videoüberwachung außerhalb von Privatgrundstücken

Eine private Videoüberwachung außerhalb ihres Grundstücks ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn die Interessen des Eigentümers in bestimmten Fällen überwiegen und mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

Das berechtigte Interesse muss real und nachweisbar sein. Wurde beispielsweise eine Person bereits mehrmals angegriffen oder geschädigt, so kann die Installation einer Videoüberwachungskamera, um eine gefährliche Situation erneut melden zu können, ein zulässiger Zweck sein. Es wäre jedoch nicht gerechtfertigt, die Videoüberwachung nur wegen ihrer abschreckenden Wirkung zu installieren. (Diese Regel ist komplex, und jede Situation sollte individuell analysiert werden, vorzugsweise von einem Experten.) Und selbst wenn ein berechtigtes Interesse besteht, muss nachgewiesen werden, dass es nicht möglich ist, der Gefahr mit weniger eingreifenden Mitteln als der Videoüberwachung zu begegnen: Sicherheitsschleusen, Sicherheitspersonal usw.

Wie in fast jedem Bereich des Lebens gibt es auch hier Ausnahmen. Diese kommen an Orten zum Einsatz, die aufgrund ihres besonderen Gefährdungsgrades ein berechtigtes Interesse aufweisen, z.B. in Tankstellen oder Juweliergeschäften.

Und selbst wenn die Videoüberwachung erlaubt ist, gibt es Vorschriften, die verschiedene Aspekte der Videoüberwachung regeln, z. B. die maximal zulässige Dauer der Speicherung von Aufzeichnungen oder die Verpflichtung, Zweck, Verfahren und Ausrüstung eines Videoüberwachungssystems genau zu dokumentieren.


Beschilderung zur Videoüberwachung

Erwähnenswert ist auch, dass die Videoüberwachung immer ausgeschildert sein muss. Auch im privaten Bereich. Ein deutlich sichtbares Schild sollte in Augenhöhe außerhalb des Bereichs angebracht werden, in den die Aufzeichnung reicht. Jeder, der Ihr Grundstück betritt (Servicepersonal, Gäste, Paketdienst usw.) sollte auf die Videoüberwachung hingewiesen werden.

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