
Ist eine Türklingel mit Kamera erlaubt?
Hier informieren wir Sie, was bei der Verwendung von Türklingeln mit Kamera zu beachten ist.
Ist eine Türklingel mit Kamera erlaubt?
Was bei Video-Türsprechanlagen in Deutschland wirklich gilt
Sie möchten wissen, wer vor Ihrer Tür steht – ohne gleich öffnen zu müssen? Verständlich. Eine Türklingel mit Kamera, also eine Video-Türsprechanlage, bringt Sicherheit, Komfort und Kontrolle direkt an Ihre Haustür. Doch darf man so etwas einfach installieren? Und was ist mit dem Datenschutz?
Keine Panik – wir klären das hier Schritt für Schritt. Klar, verständlich und ohne Juristen-Kauderwelsch.
Wie funktioniert eine Türklingel mit Kamera?
Anders als eine klassische Überwachungskamera sind Türsprechanlagen mit Kamera in erster Linie für die Kommunikation gedacht:
- Sie zeigen nur bei Betätigung der Klingel ein Live-Bild des Besuchers.
- Oft erfolgt keine Daueraufzeichnung, sondern nur eine kurze Anzeige des Kamerabildes.
- Einige Modelle speichern Schnappschüsse oder Videosequenzen, um zu sehen, wer während Ihrer Abwesenheit geklingelt hat.
Solche Systeme gehören heute fast zum Standard – nicht nur in vielen Neubauten, sondern auch in Altbauten - egal ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus.
Aber wie sieht’s mit den rechtlichen Vorgaben aus?
Grundsätzlich erlaubt – unter klaren Bedingungen
Ja, man darf eine Türklingel mit Kamera installieren – wenn man gewisse Regeln beachtet.
Der entscheidende Punkt lautet:
Die Kamera darf ausschließlich Ihren Eingangsbereich erfassen. Oftmals ist das Objektiv der Video-Türsprechanlage auch nicht für mehr geeignet und erfasst nur den unmittelbaren Bereich vor der Haustür bzw. der Außenstation.
Das bedeutet:
- Ihre Haustür, Ihr Vorgarten, Ihr Privatweg – alles in Ordnung.
- Öffentliche Gehwege, Nachbargrundstücke oder gar fremde Haustüren – tabu.
Warum? Weil auch bei einer Türklingel mit Kamera das Datenschutzrecht (DSGVO) greift – insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anderer Personen.
Wo liegt der Unterschied zur Videoüberwachung?
Eine Video-Türsprechanlage ist in der Regel anlassbezogen aktiv. Das heißt:
- Die Kamera schaltet sich nur bei Klingelbetätigung ein.
- Es erfolgt kein Dauerbetrieb und auch keine permanente Speicherung.
Solche Systeme gelten rechtlich als deutlich weniger eingriffsintensiv als klassische Überwachungskameras, die dauerhaft alles aufzeichnen.
Und genau deshalb sind sie in privaten Haushalten in aller Regel erlaubt – sofern sie nur den eigenen Eingangsbereich zeigen.
Welche Reichweite hat eine Türklingel mit Kamera?
Die meisten Türklingeln mit Kamera haben eine Sichtweite von etwa 1,5 bis maximal 3 Metern. Alles, was sich im Hintergrund befindet, wird dann schon sehr unscharf. Hier liegt auch der große Unterschied zur klassischen Videoüberwachung.
Horizontal haben gute Videosprechanlagen einen Sichtwinkel von 150° - 180°. Damit wird jeder Besucher erfasst, auch wenn er/sie nicht direkt vor der Kamera steht. Dies ist ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor.
Muss ich ein Hinweisschild anbringen?
Wenn Ihre Videosprechanlage nichts aufzeichnet (dauerhaft), sondern nur das Live-Bild überträgt: Nein, das ist nicht nötig.
Ein Hinweisschild mit einer Kamera oder Videoüberwachung schadet aber nie - dies schreckt auch potentielle Einbrecher ab.
Ist eine Aufzeichnung erlaubt?
Kommt drauf an.
Viele moderne Türsprechanlagen speichern kurze Videoclips oder Schnappschüsse, wenn jemand klingelt. Diese Funktion ist grundsätzlich zulässig, wenn die Aufnahme nur zur eigenen Sicherheit dient – und nur temporär gespeichert wird.
Aber:
- Es darf kein Dauerstream laufen.
- Die Kamera darf nicht dauerhaft beobachten, wer kommt und geht.
- Die Daten sollten nach kurzer Zeit automatisch gelöscht werden – zum Beispiel nach 48 Stunden.
Tipp: In den Einstellungen vieler Geräte lässt sich die Speicherdauer individuell anpassen.
Fazit: Türsprechanlage mit Kamera? Ja – aber richtig!
Wenn Sie sich fragen, ob eine Türklingel mit Kamera erlaubt ist, gilt die einfache Antwort:
✅ Ja – wenn nur das eigene Grundstück aufgenommen wird.
❌ Nein – wenn Nachbarn, Gehwege oder öffentliche Bereiche miterfasst werden.
5 Tipps für die rechtssichere Nutzung:
- Nur den eigenen Eingangsbereich filmen
- Keine Daueraufzeichnung aktivieren
- Automatische Löschung gespeicherter Bilder/Videos einrichten
- Bei Mietwohnungen: Zustimmung der Hausverwaltung einholen
- Moderne Türsprechanlagen mit Datenschutzfunktionen wählen
Und welche Systeme sind empfehlenswert?
Es gibt inzwischen viele Video-Türsprechanlagen, die genau auf diese Anforderungen abgestimmt sind – etwa die Balter EVO-HD. Sie schalten sich nur bei Bedarf ein, speichern bei Wunsch einzelne Bilder und lassen sich exakt auf Ihren Bedarf einstellen.
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Dann kontaktieren Sie uns gern. Wir beraten Sie ehrlich und praxisnah – damit Sie in Zukunft sicher sind.